Meldetermin für die Vereine

Bitte nicht vergessen ………
 Stichtag für eine An- oder Abmeldung einer Zuchtgemeinschaft ist der 1.Januar eines Jahres. Die Meldungen müssen über den Ortsverein / Kreisverband dem Landesverband zugestellt werden.
 Bis zum 31.März eines jeden Jahres müssen die Jahresbeiträge der Vereine gezahlt worden sein, da der KV seine Zahlungen ebenfalls an den Landesverband tätigen muss.
 Ehrungsanträge für die KV-Ehrung müssen bis zum 15. Dezember vorliegen. Diese sind an den KV-Vorsitzenden zu senden.
 Anträge auf die Ernennung zum Meister des Landesverbandes müssen bis zum 31.Mai dem Landesverband vorliegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Vereine ihre Anträge frühzeitig an den KV-Vorsitzenden senden.
 Um Ehrungen mit den Nadeln des Landesverbandes und Bundes rechtzeitig tätigen zu können, sollten die Stichtage 01.07 für eine Ehrung in der 2. Jahreshälfte und der 01.10 für eine Ehrung in der 1.Jahreshälfte berücksichtig werden.
 Die Schauberichte sind umgehend nach der Durchführung der Schau an den KV-Vorsitzenden zu senden oder dem KV-Vorstandsmitglied, welcher die Schaueröffnung besucht direkt mitzugeben. Hier bitte nicht vergessen, dass 3 Ausstellungskataloge benötigt werden.
 Die Jahresmeldungen sind bis spätestens zum 10.Januar eines Jahres mit Stand zum

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