Info für die Vorstände

Vergabe der KVE-Bänder

Verteilermodus :
Wir richten uns nach dem LVP-Rechner des Landesverband Weser-Ems.


• bei Vereinsjubiläen wird ein zusätzlicher KVE vergeben
• Schauen, die mehr als 500 Nr. in der Seniorenabteilung ausstellen, können
nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden einen weiteren KVE erhalten
• die Kreisverbandsschau erhält pro Preisrichter in der Seniorenabteilung einen
KVE zugeteilt.

Bedingungen:
• für die gemeinsamen Schauen ist die Anzahl der zu vergebenen Bänder im
Vorfeld mit dem KV-Vorstand abzustimmen.
• für die Vergabe der zustehenden Anzahl der Bänder bei gemeinsamen
Schauen, müssen pro Verein mindestens 3 Aussteller der Senioren sich an der
Schau beteiligen. Diese sind im Katalog mit Vereinszugehörigkeit zu
vermerken.
• Aussteller der Jugend-Abteilung zählen hierbei nicht, da diese separate KVJugend-
Bänder erhalten
• werden die Bedingungen für gemeinsame Schauen nicht eingehalten und zu
viele KVE-Bänder vergeben, werden diese automatisch im nächsten Jahr in
Abzug gebracht
• die Ermittlung der Anzahl der KVE-Bänder erfolgt auf die aktuelle
Jahresmeldung jeweils zum 10. Januar eines Jahres.

Beschlussfassung erfolgte auf der JHV am 10.02.12 unter TOP 16 einstimmig

Meldetermine für Vereine

Bitte nicht vergessen ………
 Stichtag für eine An- oder Abmeldung einer Zuchtgemeinschaft ist der 1.Januar eines Jahres. Die Meldungen müssen über den Ortsverein / Kreisverband dem Landesverband zugestellt werden.
 Bis zum 31.März eines jeden Jahres müssen die Jahresbeiträge der Vereine gezahlt worden sein, da der KV seine Zahlungen ebenfalls an den Landesverband tätigen muss.
 Ehrungsanträge für die KV-Ehrung müssen bis zum 15. Dezember vorliegen. Diese sind an den KV-Vorsitzenden zu senden.
 Anträge auf die Ernennung zum Meister des Landesverbandes müssen bis zum 31.Mai dem Landesverband vorliegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Vereine ihre Anträge frühzeitig an den KV-Vorsitzenden senden.
 Um Ehrungen mit den Nadeln des Landesverbandes und Bundes rechtzeitig tätigen zu können, sollten die Stichtage 01.07 für eine Ehrung in der 2. Jahreshälfte und der 01.10 für eine Ehrung in der 1.Jahreshälfte berücksichtig werden.
 Die Schauberichte sind umgehend nach der Durchführung der Schau an den KV-Vorsitzenden zu senden oder dem KV-Vorstandsmitglied, welcher die Schaueröffnung besucht direkt mitzugeben. Hier bitte nicht vergessen, dass 3 Ausstellungskataloge benötigt werden.
 Die Jahresmeldungen sind bis spätestens zum 10.Januar eines Jahres mit Stand zum 31.12 abzugeben.

Ausstellungsbericht

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