Zuchtbuch
Aktuelles
Zuchtbuchtagung vom 07.08.2016
– Bericht zur ZB-Tagung
– Bilder zur ZB-Tagung
– Termine/Tagungen Zuchtbuch 2017
Downloads
1. Zuchtbuch Weser-Ems
2. Züchter – Daten
3. Brutliste Zuchtbuch-Gruppe 2
4. Zuchtstamm-Meldung Gruppe 2
5. Legeliste Zuchtbuch Gruppe 2
6. Kükenliste Zuchtbuch Gruppe 2
7. Bewertungsliste Hühner Gruppe 2
8. Legeliste
9. Anmeldung / Antrag Zuchtbuch
Das Zuchtbuch im Kreisverband:
Züchten heißt, besseres Schaffen, es setzt die Verbindung von Vergangenem mit Gegenwärtigem und Zukünftigem voraus. Das Fundament jeder planmäßigen Zucht ist die Zucht mit Abstammungsnachweis (Zuchtbuchführung).
Wer Besseres schaffen will, muss das Erbgut seiner Zuchttiere kennen. Einen Aufschluss hierüber geben ihm die Ahnen, die Geschwister und schließlich, was am wichtigsten ist, die Nachkommen des Einzeltieres. Alles das ersehen wir aus dem Abstammungsnachweis des Zuchtbuches.
Wer kann Mitglied im Zuchtbuch werden?
Mitglied im Zuchtbuch kann jeder Züchter werden, der
a) Mitglied eines Ortsvereines ist;
b) eine sachgemäße Zuchtanlage hat;
c) seine Rasse nach der Musterbeschreibung des BDRG züchtet;
d) mit dem Bundes-Ring gekennzeichnete Rassetiere hält.
Zuchtunterlagen
Die Mitglieder der Zuchtbücher sind verpflichtet, die vom Zuchtbuch gelieferten Unterlagen gewissenhaft zu führen.
Gruppeneinteilung
Das Zuchtbuch umschließt nachstehende 3 Gruppen:
Die Gruppe 1 ist lediglich zur Führung einer Legeliste verpflichtet, in welche die täglich anfallende Eizahl einzutragen ist. Einführung der Fallnestkontrolle wird empfohlen.
Die Gruppe 2 führt eine Legeliste, Fallnest- und Eigewichtskontrolle während der Brutzeit und arbeitet mit Einzelschlupf- und Kükenkennzeichnung sowie Aufzuchtskontrolle.
Die Gruppe 3 arbeitet mit ganzjähriger Fallnest- und Eigewichtskontrolle sämtlicher Tiere, Schlupfkontrolle, Kükenkennzeichnung, Aufzuchtskontrolle und Pullorumuntersuchung. Zuchthähne nur von Althennen, die mindestens die Mindestleistung der Musterbeschreibung des BDRG erreicht haben.